
Der Dienstvertrag ist wiederum in verschiedene Vertragstypen aufgeteilt: - abhängiger Arbeitsvertrag oder - freier Dienstvertrag
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Entscheidend ist dabei, dass nicht von vornherein eine einzelne Leistung geschuldet wird, deren Durchführung - wie lange dies auch immer dauern mag - die Pflicht des Schuldners abschließend erfüllt (=Werkvertrag), sondern dass Dienste einer mehr oder weniger bestimmten Art für eine von vornherein befristete oder aber für eine unbestimmte Dauer...
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